Gegendarstellung zu den diskreditierenden und falschen Behauptungen des AStA der Beuth - Hochschule

Allgemeiner
Studierendenausschuss der BHT

Luxemburger Straße 10

13353 Berlin

Berlin, den 9. Juli 2020

cc: praesident@beuth-hochschule.de

Gegendarstellung zu der anhaltenden Veröffentlichung zum Nekropolenprojekt

Sehr geehrter Herr Arms, sehr geehrte Damen und Herren

wir haben mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass Sie auf Ihrer neu gestalteten Website an besonders prominenter Stelle den erstmals am 30. April 2018 veröffentlichten Beitrag wiederum eingestellt haben. Sie bleiben bei Ihren falschen Tatsachenbehauptungen, obwohl dem AStA in seiner jeweiligen Besetzung, mit anwaltlichem Schreiben vom 9. Mai 2018 und zuletzt in unserem gemeinsamen Gespräch, mit dem Präsidenten, seiner Referentin und der Justiziarin der Hochschule am 16. Dezember 2019 erläutert wurde, warum die Behauptungen falsch sind. Die erneute Publikation des Artikels lässt sich danach nicht mehr als fahrlässig erklären.

Ihre Website geriert sich im Impressum selbst als Gegenstand des Presserechts. Sie haben sich bedauerlicherweise einem Kompromiss zur Gegendarstellung verweigert und stattdessen durch die neuerliche Veröffentlichung den Streit befeuert.

Wir fordern Sie in Anbetracht der fortgesetzten Falschbehauptung auf, die beigefügte Gegendarstellung an selber Stelle auf Ihrer Website einzustellen. Das Recht zur Gegendarstellung folgt, wenn nicht schon direkt aus dem Presserecht, jedenfalls aus den mittlerweile etablierten Grundsätzen zum Medienrecht. Die Gegendarstellungspflicht unterliegen auch journalistisch-redaktionelle Äußerungen auf Websites (siehe zuletzt Kammergericht Berlin, 28.11.2016 – 10 W 173/16). Wir erwarten die dauernde Veröffentlichung der Gegendarstellung unverzüglich, spätestens ab dem 9. Juli 2020. Wir werden anderenfalls unserer Mandantin die Inanspruchnahme gerichtlicher Schritte empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andre Sayatz

Rechtsanwalt

Gegendarstellung

„Nutzungsrechte von Studierenden in Gefahr“ behauptet der AStA in einer Darstellung vom 30. April 2018, wiederholt per Email vom 25. November 2019 und nunmehr erneut auf seiner Webseite am 11. Juni 2020 in Bezug auf das Forschungsprojekt „Nekropolen-Projekt“, das sich ausgehend von Gräbern aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges und dem Holocaust mit visueller Erinnerungskultur befasst. Viele Studierende, darunter auch Studierende von kooperierenden ausländischen Hochschulen haben die Möglichkeit wahrgenommen, an diesem Forschungsprojekt mit Elan, freiwillig und völlig unabhängig von Benotung mitzuarbeiten. Die Benotung der Studierenden hängt in keiner Weise von der Mitarbeit in dem Projekt ab. Das Projekt ist im In- und Ausland erfolgreich und erfreut sich großer Unterstützung namhafter Förderer.

Die Nutzungsrechte der beteiligten Studierenden an diesem Projekt sind nicht in Gefahr. Sie waren auch nie gefährdet. Frau Prof. Dr. Susanne Junker und Herr Tim van Beveren haben das „Nekropolen-Projekt“ als Forschungsvorhaben entwickelt, das von Frau Prof. Dr. Susanne Junker wissenschaftlich geleitet und von Herrn Tim van Beveren international koordiniert wird. Sie sind zusammen Träger des Projekts und die Urheber der Projektidee. Die Projektidee oder die vergegenständlichte Realisierung haben keine eigene Rechtspersönlichkeit; weder das eine noch das andere kann somit Träger von Rechten sein. Daher muss und wird durch Vertrag sichergestellt, dass Fotos, Wortbeiträge oder sonstige Darbietungen der am Projekt Mitwirkenden im Einklang mit dem Urheberrecht präsentiert werden: Das Urheberrecht verbleibt beim Schöpfer, also auch den beteiligten Studierenden. Den Projektträgern wird nur ein einfaches (nicht ein ausschließliches) Nutzungsrecht vertraglich eingeräumt. Das ist alles so wie bei jeder anderen Ausstellung oder Publikation mit Beiträgen verschiedener Schöpfer bzw. Autoren.

Darüber hinaus hat Herr Tim van Beveren in seiner Eigenschaft als Fotograf für das Projekt Fotos und Bewegtbilder, auch von an dem Projekt Beteiligten angefertigt und sich, gemäß der standesüblichen Regelungen für Berufsfotografen, hierfür die zur Verwendung erforderlichen Einwilligungen der Abgebildeten einräumen lassen.

Das „Nekropolen-Projekt“ ist darüber hinaus ein non-profit Projekt. Einkünfte erzielen die beiden Initiatoren daraus keine. Im Gegenteil: Herr Tim van Beveren hat die Arbeit der Studierenden im Jahr 2017 mit Eigenmitteln in einem hohen vierstelligen Bereich unterstützt und gefördert. Soweit für die Präsentation, wie z.B. im Museum Seelower Höhen im Frühjahr 2018, Eintrittsgelder erhoben werden, decken diese lediglich die Unkosten des Veranstalters, landen aber weder direkt noch indirekt bei den beiden Projektträgern. Eine gewerbliche Verwertung ist nicht geplant und wird es nicht geben.

Nichts anderes gilt für die großformatigen Buchpublikationen „Das Nekropolen Projekt“ Band I und Band II. Soweit dort Fotografien, digitale Zeichnungen und Texte von Studierenden abgedruckt werden, werden die Urheber dort namentlich benannt.

Die Darstellung des AStA, die mehrfach mit starken Worten, wie „Skandal“, „Aneignung“ und „Machenschaften“ Ungeheuerliches suggeriert, ist daher deplatziert. Das Projekt wird vielmehr von Frau Prof. Dr. Susanne Junker und Herrn Tim van Beveren einwandfrei geführt. Sein Erfolg kann nicht mit dem unbegründeten Anwurf einer urheberrechtlich falschen Handhabung zu Lasten der Studierenden der Hochschule ge schmälert werden.

Susanne Junker                     Tim van Beveren

 

Hintergrund:

Am 30. April 2018 veröffentlichte der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Beuth-Hochschule einen Artikel des damaligen AStA – Mitglieds Matthias Rataj unter der Überschrift”Nutzungsrechte von Studierenden in Gefahr” ( https://asta.studis-bht.de/nutzungsrechte-von-studierenden-in-gefahr/). Bereits am 9. Mai 2018 wurde der AStA daraufhin in einem Schreiben von dem Urheber- und Medienrechtsanwalt Dr. Andreas Behr über die unzutreffenden Behauptungen in dem Artikel informiert und aufgefordert seine Darstellung richtig zu stellen. Dem kam der AStA nicht nach.

Am 25. November 2019 versendete der AStA-Vorsitzende Malte Arms den zur Rede stehenden Artikel erneut in einer Email, die u.a. auch an das Bundesministerium für Forschung, das Bundespräsidialamt, den Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble sowie die SPD-Neukölln adressiert war und bekräftigte seine unberechtigten und unsubstantiierten Vorwürfe gegen die Projektleiterin Frau Professor Dr. Susanne Junker und  den verantwortlichen internationalen Projektkoordinator Tim van Beveren.

Auf Bitte der Betroffenen um Befriedigung dieser Hetzkampagne, kam es dann am 16. Dezember 2019 zu einem gemeinsamen Gespräch mit dem Präsidenten der Hochschule, Professor Dr. Werner Ullmann, seiner persönlichen Referentin, der Justitiarin der Hochschule, dem AStA Vorsitzenden Herrn Malte Arms und einem weiteren AStA Vertreter, sowie Herrn Rechtsanwalt Dr. Andre Sayatz und den Betroffenen. Erneut wurde dem AStA in dem fast zweistündigen Gespräch erläutert, warum die in dem Artikel und der Email vom 25. November 2019 erhobenen Vorwürfe jeglicher Grundlage entbehren und daher zu unterlassen sind. Um die Angelegenheit ohne Gesichtsverlust für den AStA gütlich zu beenden, wurde vereinbart, dass der AStA eine Gegendarstellung der Betroffenen veröffentlicht.

Diese ist dem AStA am 6. Januar 2020 zugegangen, wurde aber von diesem nicht veröffentlicht. Vielmehr versuchte der AStA-Vorsitzende Malte Arms eigene Bedingungen bezüglich des Wortlautes und Inhalten der Erklärung durchzusetzen.

Mit Datum vom 11. Juni 2020 veröffentlichte der AStA den nunmehr zwei Jahre alten inkriminierten Artikel erneut auf seiner neuen Webseite unter der Rubrik “Neues vom Campus”. Daraufhin erhielt er mit Datum 9. Juli 2020 die o.a. Gegendarstellung  und Aufforderung zur Veröffentlichung. Weitere Schritte bleiben ausdrücklich vorbehalten.